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FAQs - Frequently Asked Questions
Haben Sie noch Fragen? Dann schauen Sie hier nach. Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema "Mystery-Shopping":

  1. Was habe ich als TestkäuferIn zu tun?
  2. Was kann ich als TestkäuferIn verdienen?
  3. Wie werden die TestkäuferInnen ausgewählt?
  4. Bin ich zu Testkäufen verpflichtet, wenn ich mich in der Datenbank eintrage?
  5. Wie bin ich versichert?
  6. Muss ich Einkommenssteuer zahlen?
  7. Wann und wie bekomme ich mein Honorar?
  8. Was passiert mit den eingekauften Waren?
  9. Kann ich selbst den Zeitpunkt der Durchführung des Testkaufes bestimmen?
  10. Ich möchte hauptberuflich für Sie tätig sein, ist das möglich?
  11. Muss ich mit langen Anfahrtszeiten für meinen Testkauf rechnen?
  12. Werden meine Daten weitergegeben?
  13. Ich möchte mich aus der Datenbank austragen lassen, was muss ich tun?
  14. Muss ich mich in DB1 und DB2 eintragen?


Was habe ich als TestkäuferIn zu tun?
Als TestkäuferIn geben Sie Händlern und Dienstleistern ein wertvolles Feedback über die gegenüber Ihnen erbrachte Leistung. Bevor wir Sie in geheimer Mission für besseren Service losschicken, erhalten Sie eine genaue Anweisung, was und wie getestet werden soll. Mit Hilfe eines online-Fragebogens kommentieren Sie nach erfolgtem Testkauf Ihr Einkaufserlebnis. So kann es sein, dass Sie sich beim Autokauf beraten lassen, in einem Store Kleider anprobieren oder die Serviceorientierung einer Behörde testen. Wichtig dabei: Sie wirken wie der normale „Durchschnittskunde“, dh wie Sie es auch aus Ihrem Alltag als Konsument kennen. Der Mystery-Shopper gibt sich nicht als solcher zu erkennen!


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Was kann ich als TestkäuferIn verdienen?
Das Honorar beträgt an der unteren Grenze ab ca. Euro 10,-- für ganz einfache Testkäufe in der unmittelbaren regionalen Umgebung. Genauso gibt es aber Testkäufe, bei denen das Honorar bei z.B. 70,-- liegt, weil man ein sehr komplexes Angebot testen muss. Ein Beispiel dafür wäre das Bringen eines Autos in eine Werkstätte mit Überprüfung der gesamten Servicequalität.


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Wie werden die TestkäuferInnen ausgewählt?
Die Auswahl der TestkäuferInnen erfolgt nach objektiven Kriterien – so genannten Testerprofilen. So kann ein bestimmter Auftrag erfordern, dass der/die TestkäuferIn beispielsweise eine Frau im Alter von 25 bis 35 Jahren sein soll, oder ein Paar, auf der Suche nach einer Eigentumswohnung. Entsprechen Sie dem jeweiligen Profil und wohnen in der Nähe des Testortes werden Sie von uns per E-Mail kontaktiert.

 

 


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Bin ich zu Testkäufen verpflichtet, wenn ich mich in der Datenbank eintrage?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet. Sie sind nur in den Kreis der potentiellen TestkäuferInnen aufgenommen worden. Sobald Sie sich eingetragen haben, schicken wir Ihnen einen Testerwerkvertrag per e-mail zu. Dieser dient dazu, dass bestimmte Grundvereinbarungen getroffen werden. Sie werden für einen einzelnen Auftrag konkret von uns angefragt, und Sie entscheiden von Auftrag zu Auftrag ob Sie teilnehmen möchten. Haben Sie dann aber den einzelnen Auftrag zugesagt, müssen Sie ihn auch durchführen.


Wie bin ich versichert?
Testkäufer werden sozialversicherungsrechtlich als "neue selbständige Erwerbstätige" angesehen. Bei neuen Selbständigen kommt es nur dann zu einer Versicherungspflicht, wenn folgende Versicherungsgrenzen überschritten werden:

€ 4.292,88 jährlich (2009), wenn im selben Kalenderjahr auch andere Erwerbseinkünfte erzielt oder Leistungen aus der Sozialversicherung bezogen werden; ansonsten  € 6.453,36 jährlich (2009).
(Quelle wko.at)


Übt ein bereits Gewerbetreibender eine Erwerbstätigkeit im Sinne dieser neuen selbstständigen Tätigkeit aus, besteht keine Versicherungsgrenze. Alle Einkünfte aus allen selbständigen Erwerbstätigkeiten werden hier zur Bildung der GSVG-Beitragsgrundlage zusammengefasst.


Muss ich Einkommenssteuer zahlen?
Neue Selbständige sind grundsätzlich einkommensteuer- und nicht lohnsteuerpflichtig. Die Steuerpflicht trifft Sie aber nur:
Wenn Sie lohnsteuerpflichtiges Einkommen von mehr als € 8.720,-- pro Jahr beziehen und Ihre Nebeneinkünfte über € 730,-- pro Jahr liegen.
Wenn in Ihrem Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind und das sonstige Einkommen mehr als € 10.000,-- beträgt.


Bei Überschreitung dieser Grenzen müssen Sie dem Wohnsitzfinanzamt eine Einkommenssteuererklärung abgeben.


Wann und wie bekomme ich mein Honorar?
Nachdem Sie Ihren Auftrag ordnungsgemäß erledigt haben, wird Ihnen von uns das Honorar in Ihrem online-Account gutgeschrieben. Dort können Sie jederzeit auf „Auszahlen“ klicken, das Honorar wird dann innerhalb von zwei Wochen überwiesen.


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Was passiert mit den eingekauften Waren?
In den meisten Fällen werden keine Produkte gekauft sondern es wird vor allem die Service- und Beratungsqualität durch die TestkäuferInnen überprüft. Sieht der Auftrag den tatsächlichen Kauf eines Produktes vor, wird dieses oft retourniert. Handelt es sich um Kleinigkeiten (Blumen etc.) oder eine Konsumation (Essen in einem Restaurant) ist dies für den Tester unentgeltlich.


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Kann ich selbst den Zeitpunkt der Durchführung des Testkaufes bestimmen?
Das hängt vom jeweiligen Auftrag ab! In den meisten Fällen bekommen Sie von uns eine bestimmte Zeitspanne genannt, in der Sie den Auftrag erledigen können. Manchesmal ist es aber auch ein bestimmter Tag oder eine bestimmte Uhrzeit. Wir kontaktieren Sie aber immer rechtzeitig, so dass der Testkauf gut eingeplant werden kann.

 


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Ich möchte hauptberuflich für Sie tätig sein, ist das möglich?
Als Testkäufer hauptberuflich tätig zu sein, ist leider nicht möglich. Dies würde auch dem Grundsatz, dass der Testkäufer „Durchschnittskunde“ bleiben soll, widersprechen.


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Muss ich mit langen Anfahrtszeiten für meinen Testkauf rechnen?
Grundsätzlich werden die TestkäuferInnen so eingesetzt, dass keine langen Anfahrtsstrecken zurückgelegt werden müssen, wir berücksichtigen also die regionale Einsetzbarkeit. Bei weiteren Anfahrten kann nach Vereinbarung km-Geld angeboten werden. Dies muss jedoch immer vor der Annahme der Testung besprochen werden.


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Werden meine Daten weitergegeben?
Nein! Wir – die Firma Whitebox  – garantieren dafür, dass Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden. Auch die Auftraggeber des jeweiligen Testkaufes erhalten keine persönlichen Daten der TestkäuferInnen. Zudem unterliegen wir den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

 


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Ich möchte mich aus der Datenbank austragen lassen, was muss ich tun?
Eine kurze e-mail an office(at)whitebox.at, mit dem Wunsch Ihren Eintrag aus der Datenbank zu löschen, genügt. Wir bestätigen Ihnen dann die Löschung.


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Muss ich mich in DB1 und DB2 eintragen?
Das sollten Sie tun! Jede der Datenbanken verwaltet spezielle Projekte. Dadurch dass Sie sich zweimal eintragen, erhöhen Sie die Chance für mehr und verschiedenen Projekte ausgewählt zu werden.



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